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LOHNABRECHNUNG UND GEHALTSABRECHNUNG
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UNSERE PREISE:
Wir pflegen eine offene und faire Preisgestaltung - keine "versteckten" Kosten!
Unsere Preise sind echte Komplettpreise - ALL INCLUSIVE:
- Einrichtung / Datenübernahme
- Laufende Lohnabrechnung
- Diverse Bescheinigungen
- Erstattungsanträge/LFZ
Jetzt unverbindlich ein Angebot anfordern oder kurz anrufen unter:
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Frau E. Bonn 02182 5785614 oder Herr B. Bonn 0172 2173165 |


Ihre Emai-Adressen, sowie sonstige Daten werden von uns weder an Dritte weitergegeben, noch für regelmässige Mailings benutzt. |

Kosteneinsparung durch Outsourcing der Lohnabrechnung www.lohnabrechnung-24.de
Ihre externe Lohnabrechnung / Lohnbüro ! Auch wenn Sie z.B. ein Lohnbüro in Berlin suchen. |

Lohnabrechnung Lohnbüro - überregionale Kundenbetreuung, Referenzen in: Köln, München, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Kiel, Düsseldorf, Halle, Flensburg,Hannover, Nürnberg, Erfurt, Oberhausen, Wiesbaden, Lübeck, Essen, Münster, Bochum, Gelsenkirchen,Heidelberg,Krefeld,Leipzig,Erfurt,Berlin,Magdeburg Lohnabrechnung - Kunden auch in vielen weiteren Regionen |

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- MIT GKV ZERTIFIKAT
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MIT ONLINE ZUGRIFF
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MIT GUTER LEISTUNG
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MIT PREIS GARANTIE
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Fragen zur
Lohnabrechnung
Tel. 02182 578560 |
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Kompetent u.
preiswert für STEUERBERATER |
16.01.2021 |
Werbungskosten
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Ersatz für Aufwendungen, die bei
der Steuererklärung des
Mitarbeiters Werbungskosten
darstellen würden, ist als
steuerpflichtiger Arbeitslohn
grundsätzlich der Lohnsteuer
zu unterwerfen. Er bleibt nur
steuerfrei soweit dies gesetzlich
bestimmt ist. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist
eine Saldierung nicht möglich.
Somit sind auch Vergütung des
Arbeitgebers zum Ersatz von
Kontoführungsgebühren und
zum Ersatz der Aufwendungen
für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte
steuerpflichtig (R 19.3 Abs.
3 LStR).
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