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LOHNABRECHNUNG UND GEHALTSABRECHNUNG
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Sie wollen uns testen? Bei einem zu erwartenden Abrechnungsvolumen von mind. 30 Mitarbeitern bieten wir einen kostenlosen Test an. Teilen Sie uns einfach Ihre Wünsche mit. Wir übersenden Ihnen kurzfristig ein Formular zwecks Aufnahme der Personal-Stammdaten. |



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Fragen zur
Lohnabrechnung
Tel. 02182 578560 |
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Kompetent u.
preiswert für STEUERBERATER |
16.01.2021 |
Werbungskosten
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Ersatz für Aufwendungen, die bei
der Steuererklärung des
Mitarbeiters Werbungskosten
darstellen würden, ist als
steuerpflichtiger Arbeitslohn
grundsätzlich der Lohnsteuer
zu unterwerfen. Er bleibt nur
steuerfrei soweit dies gesetzlich
bestimmt ist. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist
eine Saldierung nicht möglich.
Somit sind auch Vergütung des
Arbeitgebers zum Ersatz von
Kontoführungsgebühren und
zum Ersatz der Aufwendungen
für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte
steuerpflichtig (R 19.3 Abs.
3 LStR).
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