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LOHNABRECHNUNG UND GEHALTSABRECHNUNG
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Die Umstellungs- und Integrationsphase, die jederzeit möglich ist, verläuft erfahrungsgemäß reibungslos und ohne großen Aufwand. Die meiste Arbeit nehmen wir Ihnen als Lohnbüro natürlich ab!
Gerne bieten wir auch einen kostenlosen Testlauf Ihrer Lohnabrechnung an, damit der Produktivstart doppelt abgesichert ist.
Ihr persönlicher Firmenbetreuer begleitet Sie von Anfang an und gewährleistet die Erstellung der Lohnabrechnung in wenigen Tagen. Lohnabrechnung-24 - Ihr zuverlässiges Lohnbüro!
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externe Lohnabrechnung/ Lohnbüro - Rundum-Sorglos-Paket im Überblick |

Datenübernahme Lohnabrechnung |

- Firmenstammdaten erfassen
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Erfassung der Mitarbeiterstammdaten
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Plausibilitätsprüfung - Abgleich mit der letzten Lohnabrechnung
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Laufende Lohnabrechnung - auch gem. Haushaltsscheck |

- Erfassung der monatlichen Bewegungsdaten
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Änderungsdaten bei Eintritt/-austritt
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kurvertierte Mitarbeiterabrechnungen
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Druck aller Auswertungen
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Datenübermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Erstellung der Kostenstellen-/Buchungslisten
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Verwaltung von Fehlzeiten,Urlaubs-/Krankentage
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Erstattungsanträge für Lohnfortzahlung
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Vorbereitung Zahlungsverkehr
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Monatsarchivierung
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Meldewesen Haushaltsscheck / Privathaushalte
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- Berufsgenossenschaftslisten
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Arbeitnehmerprotokolle der elektronischen Meldungen
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- Bescheinigungs-und Formularwesen
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Beantwortung von Anfragen
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Hilfestellung bei Außenprüfungen
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Die Lohnabrechnung outsourcen ist eine clevere Alternative!
Egal ob Sie in Hamburg, Berlin, München oder Dresden sind, unsere
Kunden befinden sich bundesweit.
Hinweis:
*) Wir arbeiten ausschließlich nach den Bestimmungen des § 6 Nr. 3,4 des Steuerberatergesetzes! Rechtsberatung nehmen wir nicht vor. |

Lohnabrechnung Lohnbüro - überregionale Kundenbetreuung, Referenzen in: Köln, München, Hamburg, Berlin, Leipzig, Dresden, Frankfurt, Kiel, Düsseldorf, Halle, Flensburg,Hannover, Nürnberg, Erfurt, Oberhausen, Wiesbaden, Lübeck, Essen, Münster, Bochum, Gelsenkirchen,Heidelberg,Krefeld,Leipzig,Erfurt,Berlin,Magdeburg Lohnabrechnung - Kunden auch in vielen weiteren Regionen |

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- MIT GKV ZERTIFIKAT
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MIT ONLINE ZUGRIFF
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MIT GUTER LEISTUNG
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MIT PREIS GARANTIE
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Fragen zur
Lohnabrechnung
Tel. 02182 578560 |
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Kompetent u.
preiswert für STEUERBERATER |
16.01.2021 |
Werbungskosten
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Ersatz für Aufwendungen, die bei
der Steuererklärung des
Mitarbeiters Werbungskosten
darstellen würden, ist als
steuerpflichtiger Arbeitslohn
grundsätzlich der Lohnsteuer
zu unterwerfen. Er bleibt nur
steuerfrei soweit dies gesetzlich
bestimmt ist. Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist
eine Saldierung nicht möglich.
Somit sind auch Vergütung des
Arbeitgebers zum Ersatz von
Kontoführungsgebühren und
zum Ersatz der Aufwendungen
für Fahrten zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte
steuerpflichtig (R 19.3 Abs.
3 LStR).
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